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   LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10   

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LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10 (https://dejure.org/2010,11685)
LG Köln, Entscheidung vom 14.07.2010 - 28 O 403/10 (https://dejure.org/2010,11685)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 28 O 403/10 (https://dejure.org/2010,11685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen Moderators gegen eine diesbezügliche Berichterstattung einer in Deutschland nicht IVW-gelisteteten schweizer Zeitung auf ihrer Internetseite; Abwägung des öffentlichen Interesses an einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen Moderators gegen eine diesbezügliche Berichterstattung einer in Deutschland nicht IVW-gelisteteten schweizer Zeitung auf ihrer Internetseite; Abwägung des öffentlichen Interesses an einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei internationalen Eilanträgen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Presse darf Sex-Vorlieben von TV-Moderator nicht veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungsartikel mit sexuellen Vorlieben von Jörg Kachelmann rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Sexleben des Jörg K.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeitungsartikel mit sexuellen Vorlieben von Moderator rechtswidrig

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verbot für Schweizer BLICK (Ringier AG), über angeblich intime Details von Jörg Kachelmann zu berichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Vielmehr ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes entscheidend, ob die im Internet abrufbaren Informationen objektiv einen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Kl. an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts bzw. Interesse der Bekl. an der Gestaltung ihres Internetauftritts und an einer Berichterstattung - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere auf Grund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann (vgl. BGH, GRUR 2010, 461 - The New York Times).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Insoweit machen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Erfolgsort bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Pressedruckerzeugnisse (BGH, NJW 1977, 1590/1591; BGH, NJW 1996, 1128) deutlich, dass der Bundesgerichtshof bei der Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte den festzustellenden Verbreitungsort des Presseerzeugnisses beschränkt auf den Ort der bestimmungsgemäßen Verbreitung, also den Bereich, den der Verleger und Herausgeber nach seinen Intentionen auch wirklich erreichen will oder in dem er mit einer Verbreitung rechnen muss.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Jedoch können auch wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dann verletzen, wenn die Darstellung einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfG in NJW 2009, 3357).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Zwar begründet die negative Feststellungsklage bei zeitlicher Priorität die Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes, so dass auch die Leistungsklage nicht mehr im Inland erhoben werden kann (vgl. BGH, NJW 1997, 870).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Insoweit machen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Erfolgsort bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Pressedruckerzeugnisse (BGH, NJW 1977, 1590/1591; BGH, NJW 1996, 1128) deutlich, dass der Bundesgerichtshof bei der Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der der ausländischen Gerichte den festzustellenden Verbreitungsort des Presseerzeugnisses beschränkt auf den Ort der bestimmungsgemäßen Verbreitung, also den Bereich, den der Verleger und Herausgeber nach seinen Intentionen auch wirklich erreichen will oder in dem er mit einer Verbreitung rechnen muss.
  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Hiervon geht auch der EuGH aus (vgl. EuGH, EuZW 1999, 413).
  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 139/99

    Voraussetzungen des Gerichtsstandes der unerlaubten Handlung bei unrechtmäßiger

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Insoweit besteht Übereinstimmung darin, dass aufgrund der zwangsläufigen, technisch bedingten Gegebenheit des Mediums Internet (vgl. OLG Bremen, CR 2000, 770) nicht bereits durch die bloße Abrufbarkeit einer Webseite von Deutschland aus die internationale Tatortzuständigkeit der deutschen Gerichte begründet werden kann.
  • LG Düsseldorf, 09.01.2008 - 12 O 393/02

    Deutsche Gerichtszuständigkeit nur, wenn die Webseite bestimmungsgemäß an das

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
    Anhaltspunkte dafür, ob eine Webseite den über die bloße Abrufbarkeit der Webseite hinausgehenden hinreichenden Inlandsbezug aufweist, können der sprachlichen Fassung, der inhaltlichen Gestaltung der Webseite, der Zahl der Zugriffe auf die Webseite durch inländische Internetnutzer, der Art der auf der Webseite angebotenen Produkte (vgl. LG Düsseldorf in AfP 2008, 224) oder anderer Indizien entnommen werden.
  • AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
    Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts ergibt sich aus § 23 Nr. 1 GVG in Verbindung mit § 12 und § 13 ZPO sowie daneben auch aus § 32 ZPO ( BGH , Urteil vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08, u.a. in: NJW 2012, Seite 2197; BGH , Urteil vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10, u.a. in: NJW 2012, Seiten 148 ff.; BGH , Urteil vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1752 ff.; BGH , NJW 1984, Seiten 1104 f.; BGH , NJW 1977, Seite 1590; LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f.; LG Mosbach , K&R 2007, Seite 486 ), da die streitgegenständlichen Äußerungen der Verfügungsbeklagten auch einen ausreichenden Bezug zum Wohnsitz des Verfügungsklägers aufweisen und diese Erklärungen unstreitig auch gegenüber dritten Personen im hiesigen Gerichtsbezirk mittels "WhatsApp" übersandt wurden.

    Handelt es sich somit - wie vorliegend - um Äußerungen zu vermeintlichen Straftaten, ohne das überhaupt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, so ist stets die zugunsten des Betroffenen streitende, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung zu berücksichtigen ( BVerfG , NJW 2009, Seite 3357; LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen ( BVerfG , Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09, u.a. in: NJW 2009, Seiten 3357 ff.; BVerfG , Beschluss vom 24.03.1998, Az.: 1 BvR 131/96, u.a. in: NJW 1998, Seiten 2889 ff.; BGH , Urteil vom 30.10.2012, Az.: VI ZR 4/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 229 ff.; BGH , Urteil vom 09.02.2010, Az.: VI ZR 243/08, u.a. in: NJW 2010, Seiten 2432 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 10.09.2015, Az.: I-16 U 120/15, u.a. in: "juris" LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ) oder wenn die Aussagen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betreffen und sich nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen ( BVerfG , Beschluss vom 23.02.2000, Az.: 1 BvR 1582/94, u.a. in: NJW 2000, Seiten 2413 ff.; BVerfG , Beschluss vom 10.11.1998, Az.: 1 BvR 1531/96, u.a. in: NJW 1999, Seiten 1322 ff. ) bzw. wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten drohen, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht ( BVerfG , Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09, u.a. in: NJW 2009, Seiten 3357 ff. BVerfG , Beschluss vom 23.02.2000, Az.: 1 BvR 1582/94, u.a. in: NJW 2000, Seiten 2413 ff.; BGH , Urteil vom 18.09.2012, Az.: VI ZR 291/10, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3645 ff.; BGH , Urteil vom 22.11.2011, Az.: VI ZR 26/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 763 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 10.09.2015, Az.: I-16 U 120/15, u.a. in: "juris" LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ), da stets auf den unantastbaren innersten Lebensbereich Rücksicht zu nehmen ist ( BVerfG , Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09, u.a. in: NJW 2009, Seiten 3357 ff. LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ).

    Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung somit absolut geschützt ( BVerfG , Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09, u.a. in: NJW 2009, Seiten 3357 ff. LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ).

    Aufgrund dieser somit hier widerrechtlich erfolgten Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verfügungsklägers steht diesem dann aber auch gegenüber der Verfügungsbeklagten gemäß Art. 1 und 2 GG, §§ 823, 862 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB der hier nunmehr geltend gemachte quasinegatorische Unterlassungsanspruch dem Grunde nach zu ( BVerfG , NJW 2009, Seite 3357; BVerfG , BVerfGE 82, Seite 272; BVerfG , NJW 1995, Seiten 3303 f.; BGH , NJW-RR 1995, Seite 301; BGH , NJW 2000, Seiten 1036 ff.; BGH , NJW 2005, Seiten 279 f.; BAG , Urteil vom 08.02.1984, Az.: 5 AZR 501/81; OLG Koblenz , Beschluss vom 11.11.2014, Az.: 3 U 905/14, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Urteil vom 22.10.2014, Az.: 6 U 152/13, u.a. in: "juris"; OLG Koblenz , Beschluss vom 12.07.2012, Az.: 2 U 862/06, u.a. in: "juris"; LG Köln , Urteil vom 14.07.2010, Az.: 28 O 403/10, u.a. in: IPRspr 2010, Nr. 230, Seiten 578 f. ), da die Verfügungsbeklagte ausdrücklich weiterhin behaupten, dass dies alles keine diffamierenden oder verleumderischen Äußerungen seien sondern sie nur "die Wahrheit" erzählen würden, so dass vorliegend die unmittelbare Gefahr besteht, dass die Verfügungsbeklagte weiterhin die Persönlichkeitsrechte des Verfügungsklägers auf diese Art und Weise verletzt.

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11

    Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt

    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das Äußerungen in dem bereits dargestellten Artikel des Magazins "Focus" in der Ausgabe 00/0000 betraf (Landgericht Köln, 28 O 392/10) sowie eine mit einem anderen Verlag geführte Auseinandersetzung des Klägers um vergleichbare Äußerungen (Landgericht Köln, 28 O 403/10, vorgelegt als Anlage B 42).
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